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KMU:
(kleines und mittleres Unternehmen)
Ab 1. Januar 2005 gilt:
- Weniger als 250
Beschäftigte
- Entweder einen Jahresumsatz
von höchstens 50 Mio. Euro
- Oder eine Jahresbilanzsumme
von höchstens 43 Mio. Euro
- Sofern die Unternehmen
eigenständig sind, d.h. an ihnen nicht eine Beteiligung von 25% oder
mehr eines anderen Unternehmens oder der öffentlichen Hand (mit
Ausnahme bestimmter Investoren) besteht oder es sich um verbundene
Unternehmen handelt.
Kleine
Unternehmen:
- Weniger als 50 Beschäftigte
- Jahresumsatz bzw.
Jahresbilanz nicht mehr als 10 Mio. Euro
Kleinstunternehmen:
- Weniger als 10 Beschäftigte
- Jahresumsatz bzw.
Jahresbilanz nicht mehr als 2 Mio. Euro
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