KMU
 

     KMU:  (kleines und mittleres Unternehmen)

     Ab 1. Januar 2005 gilt:

  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro
  • Oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
  • Sofern die Unternehmen eigenständig sind, d.h. an ihnen nicht eine Beteiligung von 25% oder mehr eines anderen Unternehmens oder der öffentlichen Hand (mit Ausnahme bestimmter Investoren) besteht oder es sich um verbundene Unternehmen handelt.

     Kleine Unternehmen:

  • Weniger als 50 Beschäftigte
  • Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz nicht mehr als 10 Mio. Euro

     Kleinstunternehmen:

  • Weniger als 10 Beschäftigte
  • Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz nicht mehr als 2 Mio. Euro