KMU: (kleines und mittleres Unternehmen)

Ab 1. Januar 2005 gilt:

* Weniger als 250 Beschäftigte
* Entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro
* Oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
* Sofern die Unternehmen eigenständig sind, d.h. an ihnen nicht
  eine Beteiligung von 25% oder mehr eines anderen Unternehmens
  oder der öffentlichen Hand (mit Ausnahme bestimmter Investoren)
  besteht oder es sich um verbundene Unternehmen handelt.

Kleine Unternehmen:

* Weniger als 50 Beschäftigte
* Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz nicht mehr als 10 Mio. Euro

Kleinstunternehmen:

* Weniger als 10 Beschäftigte
* Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz nicht mehr als 2 Mio. Euro