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AGIL aktuell
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Die AGIL GmbH Leipzig bildet den 160.
Qualitätsmanagement-Beauftragten (QMB) aus und beendet erfolgreich
ihren 10. Lehrgang
Am 29. Juli 2010 war es soweit. Günther Fleck, Geschäftsführer der
AGIL GmbH Leipzig, überreicht feierlich die TÜV-Zertifikate zum
Qualitätsmanagement-Beauftragten an die 11 Teilnehmer des
10. Lehrgangs.
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In 100 Unterrichtseinheiten wurden Elemente und Prinzipien
eines modernen Qualitätsmanagement-systems, die erforderliche
Qualitätsdokumentation, moderne, auf die präventive
Qualitätssicherung ausgerichtete Qualitätstechniken und
Prozess-orientierung behandelt. Methoden für die Risikoanalyse
und die Risikovermeidung sowie moderne Führungstechniken
wurden ausführlich erläutert. Das erarbeitete Wissen wurde in
Gruppenarbeit anhand von Arbeitsbeispielen gefestigt. Jedes
Unternehmen welches ein
Qualitätsmanagementsystem
eingeführt hat oder die Absicht hat ein solches einzuführen |
braucht einen ausgebildeten QM-Beauftragten. Deshalb ist die
Ausbildung zum QM-Beauftragten arbeitsplatzerhaltend und schafft
auf dem Arbeitsmarkt bessere Zugangsmöglichkeiten.
Auch für das Jahr 2011 können sich schon jetzt Interessenten für
eine Ausbildung zum QM-Beauftragten anmelden. Ausbilder ist die
AGIL GmbH Leipzig, Ausbildungsleiter Günther Fleck ist geprüfter
QM-Beauftragter TÜV, QM-Fachauditor TÜV, QM-Fachingenieur TÜV,
QS-9000/ VDA-Trainer TÜV, Interner Systemauditor TS 16949:2002 und
Mitglied im Prüfungsausschuss des TÜV Saarland-Seminare. Bei
rechtzeitiger Beantragung ist eine Förderung durch die SAB
möglich. |
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Sachsen mit neuer
Innovationsprämie für kleine und mittlere Unternehmen
Innovationsprämien sollen kleine und
mittlere Unternehmen an eine Zusammenarbeit mit
Forschungseinrichtungen heranführen. Die Förderung soll
zusätzliche Potenziale für Forschung und Entwicklung (FuE) und
Technologietransfer identifizieren und ausbauen. Sie soll die
Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) steigern
und so ihre Wettbewerbssituation verbessern. Die Richtlinie findet
Anwendung in allen Wirtschaftszweigen – ausgeschlossen sind
ausfuhrbezogene Tätigkeiten und Tätigkeiten im Rahmen der
Primärerzeugung sowie der Verarbeitung und Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse, in der Fischerei und Aquakultur,
im Steinkohlebergbau, in der Stahlindustrie, im Schiffbau und im
Kunstfasersektor.
Innovationsprämien fördern die Inanspruchnahme externer
FuE-Dienstleistungen für die Planung und Entwicklung neuer
Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, bzw. die wesentliche
Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
sowie die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.
Zuwendungsempfänger sind KMU der gewerblichen Wirtschaft,
Handwerksbetriebe und Ingenieurdienstleister mit Sitz im Freistaat
Sachsen sowie Existenzgründer, deren Unternehmensgründung
spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung im Freistaat
Sachsen formal erfolgt sein muss.
Förderfähig sind FuE-Dienstleistungen von Hochschulen,
außeruniversitären und außeruniversitären wirtschaftsnahen
Forschungseinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Anbietern.
Der Antragsteller kann nationale oder internationale Anbieter in
Anspruch nehmen.
Nicht förderfähig sind FuE-Dienstleistungen von Anbietern mit
eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der
Unternehmensberatung (über 50 Prozent des Geschäftsumsatzes). Von
der Förderung sind weiterhin ausgeschlossen FuE-Dienstleistungen
durch Betriebsangehörige oder durch ein unmittelbar oder mittelbar
verbundenes Unternehmen des Antragstellers sowie Dienstleistungen,
die Familienmitglieder des Antragstellers durchführen.
Im Antrag muss der Antragsteller die von ihm für eine Beauftragung
vorgesehene FuE-Einrichtung angeben. Das Vorhaben muss in sich
abgeschlossen sein.
Nicht zuwendungsfähig sind:
• Bereits vor Antragstellung begonnene Vorhaben
• Klassische Unternehmensberatungen und Unternehmenscoaching
• Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die bisher betriebsintern
erfolgten
• Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- oder Software
• Studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand von
Prüfungsleistungen sind, sowie studentische Projekte im Rahmen von
Aus- und Weiterbildungseinheiten (Seminare, Kurse)
• Betriebsinterner Aufwand (z.B.: Personal-, Sach- und
Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung) sowie
• Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von
Schutzrechten.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als
Anteilsfinanzierung und ist nicht rückzahlbar. Zuwendungsfähig
können Ausgaben sein für:
a) externe wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld der
Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Verfahrensinnovation
oder einer innovativen Dienstleistung im Sinne von:
• Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
• Machbarkeitsstudien
• Werkstoffstudien
• Studien zur Fertigungstechnik
b) externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten, wie:
• Konstruktionsleistungen
• Designleistungen
• Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
• Laborleistungen
• Zertifizierung
c) Investitionen in Verbindung mit Dienstleistungen nach Buchstabe
b), das heißt
• Erwerb immaterieller Investitionen (Know-how und nicht
patentiertes Fachwissen) sowie
• Erwerb von Prototypen, die nicht zur kommerziellen Nutzung
bestimmt sind.
Während der dreijährigen Pilotphase kann der Antragsteller pro
Kalenderjahr und Vorhaben eine Innovationsprämie beantragen.
Die Zuwendung beträgt pro Innovationsprämie
• Für Dienstleistungen nach a und b bis zu 50 Prozent
• Für Investitionen nach c
• Für mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition bis zu 40 Prozent
• Für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 10 000 EUR.
Infos: www.sab.sachsen.de |
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Fördergelder für Patente und Gebrauchsmuster
AGIL GmbH Leipzig ist neuer
SIGNO-Partner
SIGNO verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit kleiner und
mittlerer Unternehmen zu
intensivieren, die Öffentlichkeit für das Wesen des
Erfindungsprozesses zu sensibilisieren und das Wissen über
Gewerbliche Schutzrechte und wissenschaftlich-technische
Informationen zu verbreiten sowie die wirtschaftliche Vermarktung
von Erfindungen zu forcieren.
Im gesamten Prozess zum gewerblichen Schutzrecht steht Ihnen seit
1. April 2010 die AGIL GmbH Leipzig als kompetenter
Ansprechpartner und "Pate" über einen Zeitraum von 18 Monaten zur
Seite. SIGNO-Leistungen sind u. a. Zuschüsse für die Kosten einer
erstmaligen Sicherung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen
durch Patente und Gebrauchsmuster (Patentaktion), sowie von
Vorbereitungen für die Vermarktung einer Erfindung, wie
Messebesuche, Prototypenbau, Marken- und
Geschmacksmusteranmeldungen. So können Sie sich über den
betrieblichen Wert einer Patentierung informieren und einen
konkreten "Fahrplan" zu Ihrer individuellen Anmeldung erhalten.
Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt max. 8.000 EUR
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen mit bis
zu 250 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft, der freien
naturwissenschaftlich-technischen Berufe und der Landwirtschaft
mit Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland.
Die KMU-Patentaktion wendet sich dabei an Neulinge, die bisher
noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte
Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Die
entsprechenden Anträge können bei der AGIL GmbH Leipzig gestellt
werden, die Sie während der gesamten Laufzeit der Förderung
betreut.
Die hohe Qualität der von SIGNO geförderten Patentanmeldungen
spiegelt sich in einer Erteilungsquote von über 80 Prozent wider,
die damit deutlich über der durchschnittlichen Quote des Deutschen
Patent- und Markenamtes liegt. Nicht zuletzt wird auch durch die
bisherigen Teilnehmer die Maßnahme als sehr positiv bewertet: Die
zügige Bewilligung, die unbürokratische fördertechnische
Abwicklung sowie die kompetente Beratung durch die SIGNO-Partner
werden dabei besonders oft hervorgehoben.
Bei Interesse an den Leistungen des SIGNO-Netzwerks stehen wir
Ihnen gerne zur Seite - bitte sprechen Sie mit uns!
AGIL GmbH Leipzig
Dr. Susanne Ebitsch
Lessingstraße 2
04109 Leipzig
Tel. 0341 268 266 31
patent@agil-leipzig.de
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NetUs – „Netzwerk Ultraschall“
Start der Phase 2 der ZIM-NEMO-Netzwerkförderung
Am 08.04.2010 fand in Magdeburg beim Netzwerkpartner ESA
Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH die
Auftaktveranstaltung für die Phase 2 des Netzwerkprojekts NetUs
„Netzwerk Ultraschall“ statt. Das seit Beginn des Jahres 2009 im
Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand - Netzwerke
(ZIM-NEMO) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
geförderte Projekt NetUs hat sich im ersten Jahr der
Netzwerkförderung (Phase 1) durch vielfältige Aktivitäten eine
stabile Arbeitsgrundlage geschaffen, die in den beiden Jahren 2010
und 2011 (Phase 2) gefestigt und ausgebaut werden soll.
Auf der Veranstaltung in Magdeburg wurden nach gemeinsamer
Beratung wichtige Eckpunkte für die weitere Netzwerkarbeit
fixiert. Dazu gehören inhaltlich vor allem die Definition von drei
Innovationsfeldern, die die weitere Netzwerkarbeit bestimmen:
Materialprüfung mit Ultraschall, Neue Materialien für Ultraschall
sowie Messverfahren und Simulation mit den entsprechenden
inhaltlichen Schwerpunkten. Zu nennen sind hier im Bereich der
Materialprüfung Kunststoffprüfungen sowie neue Verfahren und
Produkte zur Untersuchungen von Stählen. Das Innovationsfeld Neue
Materialien umfasst bleifreie Piezomaterialien sowie neuartige
Werkstoffe für Ultraschallwandler (Sensoren und Aktoren), die
speziellen Anforderungen genügen. Schwerpunkte bei Messverfahren
und Simulation sind die Erhöhung der Aussagekraft von Messungen
und die Weiterentwicklung der Messmethodik durch Einbeziehung von
geeigneten Simulationsverfahren sowie eine Erweiterung des
Portfolios der Ultraschallmessverfahren, u.a. durch
Maschinendiagnosesysteme auf Ultraschallbasis, durch die
Kombination der Ultraschallmikroskopie mit anderen gängigen
Messverfahren zur Fehleranalyse und durch
Inline-Prozessüberwachung von flüssigen Systemen.
Im organisatorischen Teil wurden u.a. die Messeteilnahmen des
Netzwerkes abgestimmt und die Interessengruppen geplant.
Ein wichtiger Messetermin des Netzwerkes war die Teilnahme an der
Hannover Messe 2010 als Mitaussteller auf dem Sachsen-Anhalt
Gemeinschaftsstand – Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau. Im
Rahmen dieser Messe stellte Dr. Jens Lehmann das Netzwerk NetUs
außerdem bei einem Erfahrungsaustausch auf dem Ausstellungsstand
des BMWi vor.
Die ersten Interessengruppentreffen des Jahres 2010 fanden Ende
April / Anfang Mai 2010 bei den Netzwerkpartnern Dr.-Ing. Veenker
Ingenieurgesellschaft mbH in Leipzig (Rohrleitungen und Stahlbau),
Institut für Automation und Kommunikation e.V. Magdeburg in
Magdeburg (Gerätetechnik und Messverfahren) und
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Physik
der Naturwissenschaftlichen Fakultät II in Halle statt. Sie
dienten zum einen der Vorstellung der Möglichkeiten der jeweils
gastgebenden Netzwerkpartner und zum anderen der weiteren
Abstimmung der FuE-Projekte, die im Rahmen des Netzwerkes bereits
aktiv betrieben werden oder sich in der Planungsphase befinden.
NetUs wird in enger Kooperation von Herrn Hartmut Sänger (tti) und
Dr. Jens Lehmann (AGIL) gemanagt.
Internet: www.netus-netzwerk.de
Kontakt bei der AGIL GmbH Leipzig:
Dr. Jens Lehmann
Tel.: (0341) 268 266 25
Fax: (0341) 268 266 26
lehmann@agil-leipzig.de
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AGIL erhält Zuschlag für
neues NEMO „Netzwerk Biomedizinische Logistik“ (bm-log)
Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
erhält die AGIL GmbH den Zuschlag für das Netzwerkmanagement eines
NEMO-Netzwerks im Bereich der Logistikprozesse in der
Medizintechnik und Biotechnologie. Der Förderzeitraum ist auf drei
Jahre angelegt.
Die Gewährleistung effizienter Logistikprozesse stellt etwa bei
der Lieferung, Lagerung und dem Versand von klinischem
Probenmaterial wie Produkten des „Biomedical
Engineering“ in Form von Zellgewebe oder Prüfpräparaten wie
Medikamente und Medizinprodukte sowie
Organtransplantaten eine besondere Herausforderung dar.
Aufgrund der extremen Empfindlichkeit
der hergestellten Materialien wie Präparaten oder Gewebeersatz
besteht die Notwendigkeit zur Einhaltung strengster Qualitäts- und
Reinheitsnormen bei der Anwendung der Produkte im bzw. am
menschlichen Körper. Eine wichtige Rolle spielt vor allem
die Einhaltung und permanente Überwachung bestimmter
Temperaturverhältnisse in den Transportbehältnissen u.a.
Umgebungsfaktoren über die gesamte
Lieferkette hinweg.
Das geplante Netzwerk stellt sich das Ziel, ein komplexes System
logistischer Prozesse im Bereich der individualisierten,
regenerativen und Biomedizin, welches Technik, Technologie,
Organisation und Qualitätsstrategien umfasst, zu entwickeln und
nachhaltig zu etablieren. Hierzu zählt die Schaffung von Systemen,
Geräten und Einrichtungen einschließlich notwendiger Software für
technische und technologische Logistiklösungen. Weiterhin ist
geplant, mittels internationaler Kooperationsbeziehungen der
Netzwerkmitglieder das zu entwickelnde Logistiksystem weit über
die Grenzen Mitteldeutschlands hinaus bekannt zu machen und als
Standard einzuführen.
Als Partner konnten neben dem global agierenden
Logistikunternehmen World Courier auch mehrere KMU aus den
Bereichen Biotechnologie und Medizintechnik sowie der Chemie- und
Verpackungsbranche gewonnen werden. Weitere Forschungspartner sind
das Transformationszentrum Regenerative
Medizin an der Universität Leipzig, die HTWK Leipzig sowie
die Handelshochschule in Leipzig.
Die verantwortlichen Netzwerkmanager Herr Dipl.-Chem. Jürgen Kleine
und Herr Dipl.-Geogr. Tobias Espig (beide AGIL GmbH Leipzig)
werden ihre Aktivitäten auf die Moderation des Netzwerkes, die
Initiierung und Begleitung von gemeinsamen Forschungs- und
Entwicklungsprojekten der Netzwerkpartner sowie die Transformation
der Ergebnisse in marktfähige Produkte und Dienstleistungen
fokussieren. Interessierte Unternehmer können die Netzwerkmanager
und Mitgliedsunternehmen auf der offiziellen Auftaktveranstaltung
des Netzwerkes bm-log am 10.02.2010 um 15.00 Uhr kennenlernen. Um
vorherige Anmeldung Ihrer Teilnahme wird gebeten unter der
Telefonnummer 0341-268266-13.
Netzwerkmanager:
AGIL GmbH Leipzig
Herr Jürgen Kleine, Tel.: 0341 – 268 266 19
Herr Tobias Espig, Tel.: 0341 – 268 266 33
Sehen Sie
dazu auch die aktuelle ZIM -NEWS |
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Neuer kostengünstiger Lehrgang zum
Qualitätsmanagement-Beauftragten (QMB)
Ein neuer kostengünstiger Lehrgang zum QMB mit Zertifikat wird ab
März 2010 angeboten. Er führt die
Teilnehmer in die Qualitätsmanagementsysteme im Unternehmen, die
Qualitätstechniken und die Zertifizierung ein. Ausbilder ist die
AGIL GmbH Leipzig, die langjährige Erfahrungen in der Ausbildung
von Qualitätsmanagement-Beauftragten und von internen Fachauditoren hat. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist die
Förderung durch die Sächsische Aufbaubank möglich.
Die Unterrichtseinheitenten finden nach Abstimmung mit den
gemeldeten Lehrgangsteilnehmern statt.
Kontakt:
AGIL GmbH Leipzig
Bernd Scarbata
Tel.: 0341 – 268266-17 (Zentrale -0)
E-Mail:
scarbata@agil-leipzig.de |
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AGIL
-Vertreter im Vorstand des DTI e.V.
Am 13. November 2009 fand in Berlin eine Mitgliederversammlung
des in diesem Jahr neu gegründeten DTI e.V. (Deutscher Verband für
Technologietransfer und Innovation) statt.
Neben einem Erfahrungsaustausch zum ZIM des BMWi standen die
Themen steuerliche F&E-Förderung und Innovationsgutscheine im
Mittelpunkt der Diskussion. Der Verband, der zurzeit 37 regionale
Innovationsagenturen und -berater umfasst, versteht sich als
Plattform für den Erfolgsaustausch seiner Mitglieder und nimmt
Lobbyfunktionen gegenüber der Bundesregierung wahr. Zur
Vorsitzenden wurde Steffi Groth, ATI Westmecklenburg, zu
Stellvertretern Wolfgang Müller (Steinbeis-Transferzentrum
Infothek) und Peter Wolfmeyer (ZENIT) gewählt. Weitere
Vorstandsmitglieder sind
Günther Fleck (AGIL Leipzig)
und Dr. Harald Eifert (Innovationsstiftung Hamburg).
Weitere Informationen unter:
www.dti-verband.de |
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Standpunkt von VIU und DTI zur steuerlichen
FuE-Förderung
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
zur 17. Legislaturperiode enthält unter
Punkt 1.2 - Der Weg aus der Krise- folgende Zielsetzung:
Wir streben eine steuerliche Förderung von
Forschung und Entwicklung an, die zusätzliche Forschungsimpulse
insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auslöst.
Dazu vertreten VIU und DTI folgenden Standpunkt:
Die steuerliche FuE-Förderung von KMU als
Ergänzung einer sichergestellten FuE Projektförderung wird durch
beide Innovationsverbände begrüßt. Wir unterstützen die
Bundesregierung in ihrem Bestreben, damit zusätzliche
Forschungsimpulse auszulösen.
Die parallele Umsetzung von steuerlicher und projektbezogener
FuE-Förderung darf jedoch nicht zu Lasten der über Jahrzehnte
erfolgreich in der Bundesrepublik etablierten FuE Projektförderung
gehen.
Die Konsequenzen einer über Nacht ausschließlich
auf steuerlichen Anreizen basierenden Innovationsförderung – sei
es aufgrund haushaltspolitischer Zwänge oder einer grundsätzlichen
Politikänderung – sind für deutsche KMU von existenzieller
Bedeutung und werden die kleinen und mittleren Unternehmen, die
insbesondere im Osten Deutschlands die
Industrieforschungslandschaft prägen, sehr hart treffen.
Nach derzeitigem Diskussions- und Erkenntnisstand
zur steuerlichen FuE-Förderung sind aus unserer Sicht insb.
folgende Punkte im Vergleich mit dem funktionierenden
Instrumentarium der FuE-Projektförderung kritisch zu diskutieren:
• Bei der
steuerlichen FuE-Förderung sind die FuE-Aufwendungen der KMU über
deutlich
längere Zeiträume durch diese mittels Eigen- u./o. Fremdkapital
vorzufinanzieren.
Bankenkrise und Basel II schränken die Verfügbarkeit von Fremdkapital
stark ein.
• Die
steuerliche FuE-Förderung (z.B. 10% der FuE-Aufwendungen) stellt
im Einzelfall eine signifikant
geringere Kostenentlastung für die KMU als die etablierte FuE
Projektförderung in Aussicht.
• Die
Stabilitätsfaktoren der FuE-Projektförderung, Planbarkeit und
Sicherheit der Zuschüsse aufgrund
Projektvorprüfung und verbindlicher Mittelzusage, sind bei der
steuerlichen FuE-Förderung komplett
hinfällig.
• Die
steuerliche Bewertung und Anerkennung von FuE-Aufwendungen im
Nachgang ist stets mit einem
realen Ausfallrisiko verbunden. Der Zeitpunkt einer Nichtzuwendung würde
zudem in die kapitalintensive
Vermarktungsphase der Innovation fallen.
• Die regional
zuständigen Finanzbehörden müssen – entgegen gängiger Praxis – bei
der Umsetzung der
steuerlichen FuE-Förderung bundesweit gleich bewerten und
entscheiden. Eine objektive Bewertung
von FuE-Inhalten und zugehöriger Aufwendungen als
Entscheidungsgrundlage für deren steuerliche
Anerkennung kann nur durch sach- und fachgeschultes Personal
erfolgen.
• Dem
Grundanliegen der FuE-Projektförderung, Innovationen zu
stimulieren und zu fördern, steht bei der
steuerlichen FuE-Förderung stets der haushaltspolitische Grundsatz des
Fiskus, Steuerrefundierungen
zu vermeiden, gegenüber.
• Während die
FuE-Projektförderung sehr dezidiert zur Schwerpunktsetzung in
ausgewählten
Technologien, Branchen, Unternehmensgruppen etc. verwendet werden kann,
zeichnet sich die
steuerliche FuE-Förderung primär durch ihre Breitenwirksamkeit aus.
Letzteres kann im Rahmen der
betrieblichen Steueroptimierung erhebliche Mitnahmeeffekte generieren und
begünstigen.
• Im Gegensatz
zur gesetzlich geregelten Verfügbarkeit der steuerlichen
FuE-Förderung können die
Budgets der FuE-Projektförderung stets durch haushaltspolitische
Maßnahmen kontrolliert werden. Hier
sehen wir die große Gefahr, dass die steuerliche FuE-Förderung über
Kurz oder Lang zu Lasten der
FuE-Projektförderung forciert wird, ohne dabei die Wirtschafts- und
FuE-Spezifik des wiedervereinten
Deutschlands hinreichend zu berücksichtigen.
Zur Ausgestaltung einer steuerlichen FuE-Förderung
schlagen VIU und DTI die Einrichtung eines Expertenkreises aus
Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vor. Wir sind bereit, in
dieser Expertenrunde engagiert mitzuarbeiten, um unserer
Verantwortung gegenüber dem innovativen Mittelstand sowie dem
Innovationsstandort Deutschland gerecht zu werden.
Im gemeinsamen Dialog wollen wir faire, umsetzbare
und finanzierbare Regeln einer steuerlichen FuE-Förderung
erarbeiten, die nachhaltige Innovationsimpulse für die deutsche
Wirtschaft schaffen und die Lissabonziele verwirklichen helfen.
gez. Prof. Dr. Hilmar Fuchs
gez. Steffi Groth
Vorstandsvorsitzender VIU e.V.
Vorstandsvorsitzende DTI e.V.
Berlin, 04.11.2009 |
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| Die EU erhöht bis zum
31.12.2010 die Schwelle für sog. „De-Minimis“-Beihilfen als
eine Maßnahme zur Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise. Der
Höchsbetrag, den Unternehmen auf diese Weise notifizierungsfrei
als Beihilfe erhalten können, beträgt dabei allerdings maximal
(und nicht zusätzlich) 500.000 Euro. Die bislang geltende Schwelle
für diese Beihilfen lag bei 200.000 Euro pro Unternehmen innerhalb
eines Dreijahreszeitraums. |
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