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   Wirtschaft und Wissenschaft

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   Transferbrief Leipzig
Forschung auf Abruf

 

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Forscher auf Abruf für Mittelständische Unter-
nehmen. Quelle: GWT, 2004

Leistungen, wie Messungen, Analysen und Berechnungen bietet die GWT einen umfangreichen Innovations-Service. Die Kompetenz reicht von den Ingenieurwissenschaften, den Naturwissenschaften bis zur Medizin. Die GWT ist an acht Standorten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit insgesamt 430 Mitarbeitern vertreten. Die Ingenieure,  Forscher und Projektmanager arbeiten in interdisziplinären Projektteams eng mit den Auftraggebern zusammen.
Im Auftrag unserer Kunden realisieren wir jährlich rund 850 Aufträge. Damit verschaffen wir Ihnen einen Innovationssprung von rund 100 Mio. € jährlich. Die GWT ist ein Unternehmen der TUDAG-Gruppe. Mehr Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.GWTonline.de. oder im GWT-Kundencenter unter: (0351) 87348734


Auftragsanalysen für innovative Unternehmen
Quelle: GWT, 2004

Die GWT-TUD GmbH ist ein führender Forschungsdienstleister in Deutschland. Im Auftrag von Unternehmen und der öffentlichen Hand übernimmt die Gesellschaft komplexe Forschungsaufgaben, entwickelt neue Produkte und Technologien. Mit

Dr. Kerstin Grätz
GWT-TUD GmbH
Geschäftsstelle Leipzig
BIOGITY Leipzig
Deutscher Platz 5c, 04103 Leipzig
Telefon: (0341) 2228630
Fax: (0341)2228631

Patentierung biotechnologischer Erfindungen
Durch die patentierung von Brustkrebsgenen
(BRCA1 und BRCA2) durch die Myriad Genetics
wurde eine reghafte Diskussion über die
Patentierung von Genen angestoßen.

Zu diesem Thema fand am 29. und 30. Mai 2006 ein Seminar im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes in der EU in Wien statt, in dem die aktuelle Debatte und die Perspektiven diskutiert wurden. In der vom europäischen Parlament und dem Rat seit 1998 in Kraft getretene Biopatentricht- linie 98/44/EG wurde davon ausgegangen, dass Erfindungen im Bereich der Biotechnologie prinzipiell genau so zu behandeln sind wie Erfindungen in anderen technischen Bereichen. Einschränkungen bei der Umsetzung der Biopatentrichtlinie in die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten werden die gewünschte Wirkung in das Gegenteil verkehren: Statt einer Harmonisierung wird eine Disharmonisierung erzielt, welche zu Wettbewerbsverzerrungen und damit zu einer Funktionsstörung des Binnenmarktes führt. So können z. B. embryonale Stammzelllinien und Prozesse zu deren Nutzung nur in Italien patentiert werden. Was die ethischen Grenzen der Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen betrifft, enthält die Biopatentrichtlinie klare Vorgaben. Danach ist klargestellt, dass der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung nicht patentfähig ist. Durch das bestehende Patentrecht sind z. B.

Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, von der Patentierbarkeit ausgenommen. Professor Harting von der dänischen Bioethik-Kommission meinte hierzu, dass durch das Patentierungsverbot Jedoch z.B. das Klonen von Menschen nicht verhindert werden kann. Quintessenz der Diskussion war daher, dass die Nutzung ethisch bedenklicher Techniken nur durch einen politischen und gesellschaftlichen Konsens (am besten weltweit) verhindert werden kann. Deshalb sollte die Biopatentrichtlinie in allen Staaten wortlautorientiert umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken.
 

 

 

 

Dr. Susanne Ebitsch
AGIL GmbH Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig

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