
Forscher auf Abruf für
Mittelständische Unter-
nehmen. Quelle: GWT, 2004 |
Leistungen, wie Messungen, Analysen
und Berechnungen bietet die GWT einen umfangreichen
Innovations-Service. Die Kompetenz reicht von den
Ingenieurwissenschaften, den Naturwissenschaften bis zur
Medizin. Die GWT ist an acht Standorten in Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit insgesamt 430 Mitarbeitern
vertreten. Die Ingenieure, Forscher und Projektmanager
arbeiten in interdisziplinären Projektteams eng mit den
Auftraggebern zusammen.
Im Auftrag unserer Kunden realisieren wir jährlich rund 850
Aufträge. Damit verschaffen wir Ihnen einen Innovationssprung
von rund 100 Mio. € jährlich. Die GWT ist ein Unternehmen der
TUDAG-Gruppe. Mehr Informationen finden Sie auch im Internet
unter: www.GWTonline.de.
oder im GWT-Kundencenter unter: (0351) 87348734 |

Auftragsanalysen für innovative
Unternehmen
Quelle: GWT, 2004 |
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Die GWT-TUD GmbH
ist ein führender Forschungsdienstleister in Deutschland. Im
Auftrag von Unternehmen und der öffentlichen Hand übernimmt die
Gesellschaft komplexe Forschungsaufgaben, entwickelt neue
Produkte und Technologien. Mit |
Dr.
Kerstin Grätz
GWT-TUD GmbH
Geschäftsstelle Leipzig
BIOGITY Leipzig
Deutscher Platz 5c, 04103 Leipzig
Telefon: (0341) 2228630
Fax: (0341)2228631 |
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Durch die patentierung von
Brustkrebsgenen
(BRCA1 und BRCA2) durch die Myriad Genetics
wurde eine reghafte Diskussion über die
Patentierung von Genen angestoßen.
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Zu diesem Thema fand
am 29. und 30. Mai 2006 ein Seminar im Rahmen des österreichischen
Ratsvorsitzes in der EU in Wien statt, in dem die aktuelle Debatte
und die Perspektiven diskutiert wurden. In der vom europäischen
Parlament und dem Rat seit 1998 in Kraft getretene Biopatentricht-
linie 98/44/EG wurde davon ausgegangen, dass Erfindungen im Bereich
der Biotechnologie prinzipiell genau so zu behandeln sind wie
Erfindungen in anderen technischen Bereichen. Einschränkungen bei
der Umsetzung der Biopatentrichtlinie in die nationalen Gesetze der
Mitgliedstaaten werden die gewünschte Wirkung in das Gegenteil
verkehren: Statt einer Harmonisierung wird eine Disharmonisierung
erzielt, welche zu Wettbewerbsverzerrungen und damit zu einer
Funktionsstörung des Binnenmarktes führt. So können z. B. embryonale
Stammzelllinien und Prozesse zu deren Nutzung nur in Italien
patentiert werden. Was die ethischen Grenzen der Patentierbarkeit
biotechnologischer Erfindungen betrifft, enthält die
Biopatentrichtlinie klare Vorgaben. Danach ist klargestellt, dass
der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und
Entwicklung nicht patentfähig ist. Durch das bestehende Patentrecht
sind z. B. |
Erfindungen, deren
gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten
Sitten verstoßen würde, von der Patentierbarkeit ausgenommen.
Professor Harting von der dänischen Bioethik-Kommission meinte
hierzu, dass durch das Patentierungsverbot Jedoch z.B. das Klonen
von Menschen nicht verhindert werden kann. Quintessenz der
Diskussion war daher, dass die Nutzung ethisch bedenklicher
Techniken nur durch einen politischen und gesellschaftlichen Konsens
(am besten weltweit) verhindert werden kann. Deshalb sollte die
Biopatentrichtlinie in allen Staaten wortlautorientiert umgesetzt
werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu
stärken.
Dr. Susanne
Ebitsch
AGIL GmbH Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig |