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   Wirtschaft und Wissenschaft

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   Transferbrief Leipzig
 
Der Beitrag der Ingenieurgeodäsie zurmeßtechnischen  Bauwerksüberwachung htwkblau1.gif (481 Byte)
Das Bauwesen stellt vielfältige Anforderungen an das Vermessungswesen. Dazu gehören das Bereitstellen von Planungsunterlagen, das Abstecken von Bauwerken, das Steuern von Bauprozessen, die geometrische Baukontrolle, die meßtechnische Bauwerksüberwachung und die Bestandsaufnahme.

Die Bauwerksüberwachung ist eine komplexe Aufgabe, die visuelle Beobachtungen und eine Vielzahl von Messungen, aber auch die meßtechnische und bautechnische Interpretation beinhaltet. Bauwerke, die wichtige Versorgungs- aufgaben zu erfüllen haben, Grundfonds von erheblichen Wert darstellen, eine potentielle Gefahr bedeuten oder deren Funktions- und Standsicherheit gefährdet ist, werden nach einem Meßprogramm überwacht. Diese Meßprogramme haben als Zielstellung, qualitative und quantitative Veränderungen sowie die Richtigkeit projektierter Kennwerte nachzuweisen und einen Beitrag zur Schaffung von Berechnungsgrundlagen künftiger Projektierungen zu liefern.

Für Stauanlagen wird im Entwurf zur überarbeiteten E DIN 19700–10 ein Meß- und Überwachungsprogramm gefordert. Zu diesem Programm gehören neben den visuellen Kontrollen u.a.
- das Messen der Wirkgrößen wie 
  Stauhöhe, Temperatur und Niederschlag,
- hydrologische Messungen des Zu- und
  Abflusses,
- absolute Verschiebungs- und
  Verformungsmessungen (Nivellement 
  und Tachymetrie),
- relative Verschiebungs- und 
  Verformungsmessungen
  (hydrostatisches
  Nivellement, Lot- und Extensometer-
  messungen),
- hydrometrische Messungen
  (Sohlenwasserdruck, 
  Porenwasserdruck,
  Sickerwassermenge),
- Spannungsmessungen.

Für die Planung, Ausführung, Aufbereitung und Interpretation von Verformungs- und Verschiebungsmessungen an Bauwerken und natürlichen Objekten wie z.B. Rutschhängen oder Talzuschüben gilt E DIN 18710 Ingenieurvermessung mit
- Teil 1: Allgemeine Anforderungen,
- Teil 4: Überwachung.

Programme der meßtechnischen Bauwerksüberwachung können sehr einfach sein, wenn es sich nur um Setzungsmessungen z.B. an einer kleineren Talbrücke handelt. Sie können sehr komplex sein, wenn die Bauwerke eine Gefährdung für die Umwelt bewirken können oder komplizierte Gründungsverhältnisse ausweisen, z.B. bei Verkehrstrassen in ehemaligen Bergbaugebieten.
Eine besondere Bedeutung bei diesen für jedes Objekt individuell zu planenden Meßprogrammen haben
- die Anlage des Stützpunktnetzes
  (Festpunkte),
- die repräsentative Auswahl von
  Objektpunkten,
- Angaben über die Größe erwarteter
  Verschiebungen, Verformungen, 
  Kräfte
  u.a.,
- die Anwendung langzeitstabiler
  Meßverfahren,
- die Erfassung der Einflußgrößen auf
  das Meßobjekt und auf die
  Meßtechnik,
- die Aufstellung des Beobachtungs-
  planes mit den Meßterminen,
- die Festlegung der Genauigkeitsmaße
  für die Meßverfahren,
- die meßtechnische Interpretation der
  Ergebnisse,
- die Beauftragung eines erfahrenen
  Ingenieurbüros.


Talsperre muldenberg im Vogtland

Meßtechnische Details können in spezifischen Meßanweisungen geregelt werden, die Bestandteil des Meßprogrammes werden.
Das Lehrgebiet Vermessungskunde der HTWK Leipzig hat in Zusammenarbeit mit Praxispartnern in den vergangenen 10 Jahren an folgenden Objekten der meßtechnischen Bauwerksüberwachung mitgewirkt

- Verschiebungs- und
  Verformungsmessungen am Schloß
  Schwerin,
- Setzungsmessungen an der St.
  Johanniskirche Ellrich/Harz,
- Untersuchung im Höhennetz der
  Ohratalsperre,
- geometrische Erfassung von 
  Schadstellen an Kühltürmen des
  Kraftwerkes Espenhain,
- Setzungsmessungen am
  Völkerschlachtdenkmalund
  Höhenüberwachungnetz im Umgang
  unter der Krypta
- Rekonstruktion der Meßeinrichtungen
  an der Talsperre Muldenberg,
- Konzipierung des Meßprogramms für
  die Talsperre Leibis/Lichte:

Völkerschlachtdenkmal und Höhenüberwachung im Umgang unter der Krypta

     

 

Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Otto
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)
Fachbereich Bauwesen
Lehrgebiet Vermessungskunde
Postfach 30 00 66, 04251 Leipzig
e-Mail: otto@fbb.htwk-Leipzig.de

 

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Transferbrief Leipzig  3/2002