AGIL Aktuell


Lehrgang zum Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB)

In den letzten Jahren konnten wir bereits viele Unternehmen beim erfolgreichen Aufbau und Betrieb von Qualitätssystemen z. B. nach DIN EN  ISO 9001:2008, DIN EN ISO 13485:2010 und ISO/TS 16949:2009 unterstützen. Bisher wurden über 170 QM-Beauftragte und 15 Fachauditoren ausgebildet. Die Erfahrungen, die wir dabei gesammelt haben, möchten wir gerne an Sie weitergeben. Unser modularer Lehrgang richtet sich insbesondere an Mitarbeiter in kleineren und mittleren Unternehmen. Dort gibt es in der Praxis meist keine eigene QM-Abteilung - aber trotzdem muss ein umfassendes QM-System aufgebaut oder betrieben werden. Das erfordert solides Grundwissen für die Mitarbeiter, die mit dem Thema Qualitätsmanagement und mit der neuen Norm DIN EN ISO 9001:2008 befassen müssen.

Teilnehmer:          .(angehende) Qualitätsbeauftragte, Fach- und Führungskräfte, die ein
                            QM –System aufbauen und betreuen.

Abschluss:             Qualitätsmanagementbeauftragter mit TÜV-Zertifikat

                                   Qualifikation zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von

Qualitätsmanagementsystemen in Unternehmen

Methodik:              Vorträge, Diskussionen, Gruppenarbeit

Dauer:                   Die Ausbildung umfasst ca. 100 Stunden und wird in der Regel 
                             einmal wöchentlich ganztags durchgeführt – dauert also ca. 3 Monate.

                            Der nächste Lehrgang beginnt im September 2012.

Kosten:                 Die Lehrgangsgebühr beträgt EURO 2.000,00 netto, inkl. der Lehrgangsmaterialien und Prüfungsgebühr.

Bei entsprechenden Vorrausetzungen ist eine Förderung über die SAB möglich.
(Achtung! mindesten 6 Wochen vor Beginn beantragen)

 

Anmeldung:             AGIL GmbH Leipzig              Tel.: 0341 – 268 266 13
                              Günther Fleck                    Fax: 0341 – 268 266 14
                              Lessing Straße 2                agil@agil-leipzig.de
                              04109 Leipzig                    www.agil-leipzig.de

Flyer zur Ausbildung QM-Beauftragter
Wir bilden auch zum internen Fachauditor mit TÜV-Zertifikat aus.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter


Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem „Deutschen Marken- und Patent Register“ gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.

„Ich empfehle allen Schutzrechtsinhabern, genau zu prüfen, ob ein Schreiben wirklich vom Deutschen Patent- und Markenamt stammt“, sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, heute in München. „Sollten Zweifel daran bestehen, ist eine Anfrage direkt beim DPMA ratsam. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann klären, ob es sich tatsächlich um ein Schreiben aus unserem Hause handelt. Vor einer Überweisung sollte auf alle Fälle kontrolliert werden, ob die Kontonummer des DPMA angegeben ist.“

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und Überweisungsträger der genannten Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Sie enthalten detaillierte Angaben, wie beispielsweise das Aktenzeichen, Angaben zum Anmelder und zum Schutzrecht sowie den Anmelde- und den Veröffentlichungstag. Einige Unternehmen geben sich amtlich anmutende Namen und verwenden Logos, die an Hoheitszeichen erinnern. Die Schreiben sind so gestaltet, dass die Empfänger den Eindruck gewinnen könnten, sie seien zur Zahlung des ausgewiesenen Betrags verpflichtet.

Weitere Informationen, insbesondere eine ständig aktualisierte Liste derartiger Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen, finden Sie auf den Internetseiten des DPMA unter:

http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html

Quelle:
Deutsches Patent- und Markenamt


AGIL erhält Zuschlag für ZIM-Netzwerk „GEOLENG – Geologie Engineering“

Die AGIL GmbH Leipzig hat vom Projektträger VDI/ VDE den Zuschlag für das ZIM-Netzwerk „GEOLENG – Geologie Engineering“ erhalten.
Im Rahmen des „Leipziger Forum Innovationsförderung“ am 15. September 2011 in Leipzig überreichte Frank Weitze vom Projektträger dem Geschäftsführer der AGIL GmbH Leipzig, Günther Fleck, den Zuwendungsbescheid für das bereits sechste, durch die Agentur gemanagte, Netzwerk.

Das zum 01. Oktober 2011 startende Förderprojekt hat u.a. die Entwicklung und industrielle Anwendung von Technologien zur
- Reservoirerkundung und –nutzung zur Speicherung von Energie und Medien,
- Erschließung natürlicher sowie Schaffung künstlicher Formationen unterirdischer Strukturen,
- Erkundung und dem Aufschluss von Rohstoffen und Sekundärrohstoffen,
- Datenerschließung, -verarbeitung, -auswertung und –bewertung mittels geographischer Informationssysteme
zum Ziel.


Insofern stellt das neue ZIM-Netzwerk GEOLENG ein Glied der Wertschöpfungskette zwischen dem Maschinen-, Anlagen- und Gerätebau einerseits und der verarbeitenden Industrie, der intelligenten  Energiespeicherung sowie dem Flächenrecycling andererseits dar.
Dem Netzwerk GEOLENG beabsichtigen beim Start zum 1.Oktober 2011 folgende
Unternehmen beizutreten:

- BEDAV GmbH Leipzig
- GIS-Dienst GmbH Grimma
- IAC mbH Leipzig
- Nöring & Preißler GmbH Dünwald
- PERFORATOR GmbH Walkenried
- TLM GmbH Markkleeberg
- Vermessungs- und Ing.-büro Keßler Leipzig
- Vermessungs- und Kopierbüro Schmitt Böhlen

welche mit ausgewählten Forschungspartnern, so u. a.
• der Fachhochschule Nordhausen und
• der Universität Leipzig,
die Arbeiten erfolgreich durchführen könnten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überreichung des Zuwendungsbescheids für
GEOLENG durch Frank Weitze (r.) vom
Projektträger VDI/VDE an Günther Fleck
 
Die koordinierte Zusammenarbeit im Netzwerk bietet den Unternehmen die Möglichkeit, durch das Zusammenführen von Kernkompetenzen, mittels innovativer Ideen, aktiver Technologieentwicklung und –vermittlung und mit gezielten FuE- Aktivitäten einen Zukunftsmarkt gemeinsam mit Wissenschaftspartnern vorzubereiten bzw. zu erschließen.

Die AGIL GmbH Leipzig ist Netzwerkmanager.
Ansprechpartner sind:
Bernd Scarbata, Tel.: 0341-268 266 17, scarbata@agil-leipzig.de
Ulrich Temmler, Tel.: 0341-268 266 21, temmler@agil-leipzig.de.


 Sachsen mit neuer Innovationsprämie für kleine und mittlere Unternehmen
Innovationsprämien sollen kleine und mittlere Unternehmen an eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen heranführen. Die Förderung soll zusätzliche Potenziale für Forschung und Entwicklung (FuE) und Technologietransfer identifizieren und ausbauen. Sie soll die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) steigern und so ihre Wettbewerbssituation verbessern. Die Richtlinie findet Anwendung in allen Wirtschaftszweigen – ausgeschlossen sind ausfuhrbezogene Tätigkeiten und Tätigkeiten im Rahmen der Primärerzeugung sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, in der Fischerei und Aquakultur, im Steinkohlebergbau, in der Stahlindustrie, im Schiffbau und im Kunstfasersektor.
Innovationsprämien fördern die Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleistungen für die Planung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.
Zuwendungsempfänger sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Ingenieurdienstleister mit Sitz im Freistaat Sachsen sowie Existenzgründer, deren Unternehmensgründung spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung im Freistaat Sachsen formal erfolgt sein muss.
Förderfähig sind FuE-Dienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären und außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Anbietern. Der Antragsteller kann nationale oder internationale Anbieter in Anspruch nehmen.
Nicht förderfähig sind FuE-Dienstleistungen von Anbietern mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50 Prozent des Geschäftsumsatzes). Von der Förderung sind weiterhin ausgeschlossen FuE-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige oder durch ein unmittelbar oder mittelbar verbundenes Unternehmen des Antragstellers sowie Dienstleistungen, die Familienmitglieder des Antragstellers durchführen.
Im Antrag muss der Antragsteller die von ihm für eine Beauftragung vorgesehene FuE-Einrichtung angeben. Das Vorhaben muss in sich abgeschlossen sein.
Nicht zuwendungsfähig sind:
• Bereits vor Antragstellung begonnene Vorhaben
• Klassische Unternehmensberatungen und Unternehmenscoaching
• Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die bisher betriebsintern erfolgten
• Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- oder Software
• Studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand von Prüfungsleistungen sind, sowie studentische Projekte im Rahmen von Aus- und Weiterbildungseinheiten (Seminare, Kurse)
• Betriebsinterner Aufwand (z.B.: Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung) sowie
• Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung und ist nicht rückzahlbar. Zuwendungsfähig können Ausgaben sein für:
a) externe wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Verfahrensinnovation oder einer innovativen Dienstleistung im Sinne von:
• Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
• Machbarkeitsstudien
• Werkstoffstudien
• Studien zur Fertigungstechnik
b) externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten, wie:
• Konstruktionsleistungen
• Designleistungen
• Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
• Laborleistungen
• Zertifizierung
c) Investitionen in Verbindung mit Dienstleistungen nach Buchstabe b), das heißt
• Erwerb immaterieller Investitionen (Know-how und nicht patentiertes Fachwissen) sowie
• Erwerb von Prototypen, die nicht zur kommerziellen Nutzung bestimmt sind.
Während der dreijährigen Pilotphase kann der Antragsteller pro Kalenderjahr und Vorhaben eine Innovationsprämie beantragen.
Die Zuwendung beträgt pro Innovationsprämie
• Für Dienstleistungen nach a und b bis zu 50 Prozent
• Für Investitionen nach c
• Für mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition bis zu 40 Prozent
• Für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 10 000 EUR.
Infos: www.sab.sachsen.de


Fördergelder für Patente und Gebrauchsmuster

AGIL GmbH Leipzig ist neuer SIGNO-Partner


SIGNO verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu
intensivieren, die Öffentlichkeit für das Wesen des Erfindungsprozesses zu sensibilisieren und das Wissen über Gewerbliche Schutzrechte und wissenschaftlich-technische Informationen zu verbreiten sowie die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu forcieren.
Im gesamten Prozess zum gewerblichen Schutzrecht steht Ihnen seit 1. April 2010 die AGIL GmbH Leipzig als kompetenter Ansprechpartner und "Pate" über einen Zeitraum von 18 Monaten zur Seite. SIGNO-Leistungen sind u. a. Zuschüsse für die Kosten einer erstmaligen Sicherung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Patente und Gebrauchsmuster (Patentaktion), sowie von Vorbereitungen für die Vermarktung einer Erfindung, wie Messebesuche, Prototypenbau, Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen. So können Sie sich über den betrieblichen Wert einer Patentierung informieren und einen konkreten "Fahrplan" zu Ihrer individuellen Anmeldung erhalten.
Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt max. 8.000 EUR
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft, der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe und der Landwirtschaft mit Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland.
Die KMU-Patentaktion wendet sich dabei an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Die entsprechenden Anträge können bei der AGIL GmbH Leipzig gestellt werden, die Sie während der gesamten Laufzeit der Förderung betreut.

Die hohe Qualität der von SIGNO geförderten Patentanmeldungen spiegelt sich in einer Erteilungsquote von über 80 Prozent wider, die damit deutlich über der durchschnittlichen Quote des Deutschen Patent- und Markenamtes liegt. Nicht zuletzt wird auch durch die bisherigen Teilnehmer die Maßnahme als sehr positiv bewertet: Die zügige Bewilligung, die unbürokratische fördertechnische Abwicklung sowie die kompetente Beratung durch die SIGNO-Partner werden dabei besonders oft hervorgehoben.
Bei Interesse an den Leistungen des SIGNO-Netzwerks stehen wir Ihnen gerne zur Seite - bitte sprechen Sie mit uns!

AGIL GmbH Leipzig
Dr. Susanne Ebitsch
Lessingstraße 2
04109 Leipzig

Tel. 0341 268 266 31
patent@agil-leipzig.de

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