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AGIL Aktuell |
Lehrgang zum Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB)
In den letzten Jahren konnten wir bereits viele
Unternehmen beim erfolgreichen Aufbau und Betrieb von
Qualitätssystemen z. B. nach DIN EN ISO 9001:2008, DIN EN ISO
13485:2010 und ISO/TS 16949:2009 unterstützen. Bisher wurden über 170
QM-Beauftragte und 15 Fachauditoren ausgebildet. Die Erfahrungen, die
wir dabei gesammelt haben, möchten wir gerne an Sie weitergeben. Unser
modularer Lehrgang richtet sich insbesondere an Mitarbeiter in
kleineren und mittleren Unternehmen. Dort gibt es in der Praxis meist
keine eigene QM-Abteilung - aber trotzdem muss ein umfassendes
QM-System aufgebaut oder betrieben werden. Das erfordert solides
Grundwissen für die Mitarbeiter, die mit dem Thema Qualitätsmanagement
und mit der neuen Norm DIN EN ISO 9001:2008 befassen müssen.
Teilnehmer:
.(angehende) Qualitätsbeauftragte, Fach- und Führungskräfte,
die ein
QM –System aufbauen und betreuen.
Abschluss:
Qualitätsmanagementbeauftragter
mit TÜV-Zertifikat
Qualifikation zum Aufbau und zur
Weiterentwicklung von
Qualitätsmanagementsystemen in Unternehmen
Methodik:
Vorträge, Diskussionen, Gruppenarbeit
Dauer:
Die Ausbildung umfasst ca. 100 Stunden und wird in
der Regel
einmal wöchentlich ganztags durchgeführt – dauert also ca. 3 Monate.
Der nächste Lehrgang
beginnt im September 2012.
Kosten:
Die Lehrgangsgebühr beträgt EURO 2.000,00 netto, inkl.
der Lehrgangsmaterialien und Prüfungsgebühr.
Bei entsprechenden
Vorrausetzungen ist eine Förderung über die SAB möglich.
(Achtung! mindesten 6
Wochen vor Beginn beantragen)
Anmeldung:
AGIL
GmbH Leipzig Tel.: 0341 – 268 266 13
Günther Fleck Fax: 0341 – 268 266 14
Lessing Straße 2 agil@agil-leipzig.de
04109 Leipzig www.agil-leipzig.de
Flyer zur Ausbildung QM-Beauftragter
Wir bilden auch zum internen Fachauditor mit TÜV-Zertifikat aus.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter |
Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen
München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen
Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die
Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen.
Aktuell wird besonders vor dem „Deutschen Marken- und Patent Register“
gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als
Absenderadresse angibt.
„Ich empfehle allen Schutzrechtsinhabern, genau zu
prüfen, ob ein Schreiben wirklich vom Deutschen Patent- und Markenamt
stammt“, sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, heute
in München. „Sollten Zweifel daran bestehen, ist eine Anfrage direkt
beim DPMA ratsam. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
können dann klären, ob es sich tatsächlich um ein Schreiben aus
unserem Hause handelt. Vor einer Überweisung sollte auf alle Fälle
kontrolliert werden, ob die Kontonummer des DPMA angegeben ist.“
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und
Überweisungsträger der genannten Unternehmen erwecken teilweise den
Anschein amtlicher Formulare. Sie enthalten detaillierte Angaben, wie
beispielsweise das Aktenzeichen, Angaben zum Anmelder und zum
Schutzrecht sowie den Anmelde- und den Veröffentlichungstag. Einige
Unternehmen geben sich amtlich anmutende Namen und verwenden Logos,
die an Hoheitszeichen erinnern. Die Schreiben sind so gestaltet, dass
die Empfänger den Eindruck gewinnen könnten, sie seien zur Zahlung des
ausgewiesenen Betrags verpflichtet.
Weitere Informationen, insbesondere eine ständig
aktualisierte Liste derartiger Unternehmen, die nicht im Zusammenhang
mit Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen, finden Sie auf den
Internetseiten des DPMA unter:
http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html
Quelle:
Deutsches Patent- und Markenamt
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AGIL erhält Zuschlag für ZIM-Netzwerk „GEOLENG
– Geologie Engineering“
Die AGIL GmbH Leipzig hat vom Projektträger VDI/
VDE den Zuschlag für das ZIM-Netzwerk „GEOLENG – Geologie
Engineering“ erhalten.
Im Rahmen des „Leipziger Forum Innovationsförderung“ am 15.
September 2011 in Leipzig überreichte Frank Weitze vom
Projektträger dem Geschäftsführer der AGIL GmbH Leipzig, Günther
Fleck, den Zuwendungsbescheid für das bereits sechste, durch die
Agentur gemanagte, Netzwerk.
Das zum 01. Oktober 2011 startende Förderprojekt hat u.a. die
Entwicklung und industrielle Anwendung von Technologien zur
- Reservoirerkundung und –nutzung zur Speicherung von Energie und
Medien,
- Erschließung natürlicher sowie Schaffung künstlicher Formationen
unterirdischer Strukturen,
- Erkundung und dem Aufschluss von Rohstoffen und
Sekundärrohstoffen,
- Datenerschließung, -verarbeitung, -auswertung und –bewertung
mittels geographischer Informationssysteme
zum Ziel.
Insofern stellt das neue ZIM-Netzwerk GEOLENG ein Glied der
Wertschöpfungskette zwischen dem Maschinen-, Anlagen- und
Gerätebau einerseits und der verarbeitenden Industrie, der
intelligenten Energiespeicherung sowie dem Flächenrecycling
andererseits dar.
Dem Netzwerk GEOLENG
beabsichtigen beim Start zum 1.Oktober 2011 folgende
Unternehmen beizutreten:
- BEDAV GmbH Leipzig
- GIS-Dienst GmbH Grimma
- IAC mbH Leipzig
- Nöring & Preißler GmbH Dünwald
- PERFORATOR GmbH Walkenried
- TLM GmbH Markkleeberg
- Vermessungs- und Ing.-büro Keßler Leipzig
- Vermessungs- und Kopierbüro Schmitt Böhlen
welche mit ausgewählten Forschungspartnern, so u. a.
• der Fachhochschule Nordhausen und
• der Universität Leipzig,
die Arbeiten erfolgreich durchführen könnten. |

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Überreichung des
Zuwendungsbescheids für
GEOLENG durch Frank Weitze (r.) vom
Projektträger VDI/VDE an Günther Fleck
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Die koordinierte
Zusammenarbeit im Netzwerk bietet den Unternehmen die
Möglichkeit, durch das Zusammenführen von Kernkompetenzen,
mittels innovativer Ideen, aktiver Technologieentwicklung und
–vermittlung und mit gezielten FuE- Aktivitäten einen
Zukunftsmarkt gemeinsam mit Wissenschaftspartnern
vorzubereiten bzw. zu erschließen.
Die AGIL GmbH Leipzig
ist Netzwerkmanager.
Ansprechpartner sind:
Bernd Scarbata, Tel.: 0341-268 266 17, scarbata@agil-leipzig.de
Ulrich Temmler, Tel.: 0341-268 266 21, temmler@agil-leipzig.de. |
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Sachsen
mit neuer Innovationsprämie für kleine und mittlere Unternehmen
Innovationsprämien sollen kleine und mittlere Unternehmen an eine
Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen heranführen. Die Förderung
soll zusätzliche Potenziale für Forschung und Entwicklung (FuE) und
Technologietransfer identifizieren und ausbauen. Sie soll die
Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) steigern und
so ihre Wettbewerbssituation verbessern. Die Richtlinie findet
Anwendung in allen Wirtschaftszweigen – ausgeschlossen sind
ausfuhrbezogene Tätigkeiten und Tätigkeiten im Rahmen der
Primärerzeugung sowie der Verarbeitung und Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse, in der Fischerei und Aquakultur, im
Steinkohlebergbau, in der Stahlindustrie, im Schiffbau und im
Kunstfasersektor.
Innovationsprämien fördern die Inanspruchnahme externer
FuE-Dienstleistungen für die Planung und Entwicklung neuer Produkte,
Verfahren oder Dienstleistungen, bzw. die wesentliche Verbesserung
bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die
technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.
Zuwendungsempfänger sind KMU der gewerblichen Wirtschaft,
Handwerksbetriebe und Ingenieurdienstleister mit Sitz im Freistaat
Sachsen sowie Existenzgründer, deren Unternehmensgründung spätestens
zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung im Freistaat Sachsen formal
erfolgt sein muss.
Förderfähig sind FuE-Dienstleistungen von Hochschulen,
außeruniversitären und außeruniversitären wirtschaftsnahen
Forschungseinrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Anbietern. Der
Antragsteller kann nationale oder internationale Anbieter in Anspruch
nehmen.
Nicht förderfähig sind FuE-Dienstleistungen von Anbietern mit
eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung
(über 50 Prozent des Geschäftsumsatzes). Von der Förderung sind
weiterhin ausgeschlossen FuE-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige
oder durch ein unmittelbar oder mittelbar verbundenes Unternehmen des
Antragstellers sowie Dienstleistungen, die Familienmitglieder des
Antragstellers durchführen.
Im Antrag muss der Antragsteller die von ihm für eine Beauftragung
vorgesehene FuE-Einrichtung angeben. Das Vorhaben muss in sich
abgeschlossen sein.
Nicht zuwendungsfähig sind:
• Bereits vor Antragstellung begonnene Vorhaben
• Klassische Unternehmensberatungen und Unternehmenscoaching
• Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die bisher betriebsintern erfolgten
• Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- oder Software
• Studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand von
Prüfungsleistungen sind, sowie studentische Projekte im Rahmen von
Aus- und Weiterbildungseinheiten (Seminare, Kurse)
• Betriebsinterner Aufwand (z.B.: Personal-, Sach- und Reisekosten,
Aufwendungen für Vertrieb und Werbung) sowie
• Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von
Schutzrechten.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als
Anteilsfinanzierung und ist nicht rückzahlbar. Zuwendungsfähig können
Ausgaben sein für:
a) externe wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld der
Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Verfahrensinnovation
oder einer innovativen Dienstleistung im Sinne von:
• Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
• Machbarkeitsstudien
• Werkstoffstudien
• Studien zur Fertigungstechnik
b) externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten, wie:
• Konstruktionsleistungen
• Designleistungen
• Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
• Laborleistungen
• Zertifizierung
c) Investitionen in Verbindung mit Dienstleistungen nach Buchstabe b),
das heißt
• Erwerb immaterieller Investitionen (Know-how und nicht patentiertes
Fachwissen) sowie
• Erwerb von Prototypen, die nicht zur kommerziellen Nutzung bestimmt
sind.
Während der dreijährigen Pilotphase kann der Antragsteller pro
Kalenderjahr und Vorhaben eine Innovationsprämie beantragen.
Die Zuwendung beträgt pro Innovationsprämie
• Für Dienstleistungen nach a und b bis zu 50 Prozent
• Für Investitionen nach c
• Für mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition bis zu 40 Prozent
• Für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 10 000 EUR.
Infos: www.sab.sachsen.de |
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Fördergelder für Patente und
Gebrauchsmuster
AGIL GmbH Leipzig ist neuer
SIGNO-Partner
SIGNO verfolgt das Ziel, die Innovationstätigkeit kleiner und
mittlerer Unternehmen zu
intensivieren, die Öffentlichkeit für das Wesen des
Erfindungsprozesses zu sensibilisieren und das Wissen über Gewerbliche
Schutzrechte und wissenschaftlich-technische Informationen zu
verbreiten sowie die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu
forcieren.
Im gesamten Prozess zum gewerblichen Schutzrecht steht Ihnen seit 1.
April 2010 die AGIL GmbH Leipzig als kompetenter Ansprechpartner und
"Pate" über einen Zeitraum von 18 Monaten zur Seite. SIGNO-Leistungen
sind u. a. Zuschüsse für die Kosten einer erstmaligen Sicherung von
Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Patente und
Gebrauchsmuster (Patentaktion), sowie von Vorbereitungen für die
Vermarktung einer Erfindung, wie Messebesuche, Prototypenbau, Marken-
und Geschmacksmusteranmeldungen. So können Sie sich über den
betrieblichen Wert einer Patentierung informieren und einen konkreten
"Fahrplan" zu Ihrer individuellen Anmeldung erhalten.
Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt max. 8.000 EUR
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen mit bis zu
250 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft, der freien
naturwissenschaftlich-technischen Berufe und der Landwirtschaft mit
Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland.
Die KMU-Patentaktion wendet sich dabei an Neulinge, die bisher noch
kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr
als fünf Jahre zurückliegt. Die entsprechenden Anträge können bei der
AGIL GmbH Leipzig gestellt werden, die Sie während der gesamten
Laufzeit der Förderung betreut.
Die hohe Qualität der von SIGNO geförderten Patentanmeldungen spiegelt
sich in einer Erteilungsquote von über 80 Prozent wider, die damit
deutlich über der durchschnittlichen Quote des Deutschen Patent- und
Markenamtes liegt. Nicht zuletzt wird auch durch die bisherigen
Teilnehmer die Maßnahme als sehr positiv bewertet: Die zügige
Bewilligung, die unbürokratische fördertechnische Abwicklung sowie die
kompetente Beratung durch die SIGNO-Partner werden dabei besonders oft
hervorgehoben.
Bei Interesse an den Leistungen des SIGNO-Netzwerks stehen wir Ihnen
gerne zur Seite - bitte sprechen Sie mit uns!
AGIL GmbH Leipzig
Dr. Susanne Ebitsch
Lessingstraße 2
04109 Leipzig
Tel. 0341 268 266 31
patent@agil-leipzig.de |
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