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AGIL GmbH Leipzig erneut als kompetenter
SIGNO-Partner bestätigt Mit der Patentinitiative "SIGNO" unterstützt das BMWi Unternehmen und freie Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen. Als lokaler SIGNO Partner zeichnet die AGIL nun für das Regionallos Sachsen-Anhalt und Sachsen verantwortlich und übernimmt die fachliche Begleitung und Betreuung der Patentierung von Neuheiten bei den KMU und freien Erfindern im Rahmen der SIGNO KMU-Patentaktion und Erfinderfachauskunft. Die KMU-Patentaktion fördert die Durchführung einer Recherche zum Stand der Technik, Kosten-Nutzen-Analyse, Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland bzw. das Ausland sowie Aktivitäten zur Verwertung einer Erfindung. Hierzu gehören etwa die Beratung bei der Suche nach Kooperationspartnern oder Fördermöglichkeiten, Erstellung einer Marktübersicht (Potenzial, Wettbewerber, Absatzmöglichkeiten), Werbematerialien, Messeteilnahme, externer Prototypenbau, Aufbau der Fertigung, die Anmeldung einer Marke sowie Beratung zu technischen Zulassungsprüfungen bei Produkt- bzw. Verfahrensentwicklungen. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben beträgt 50% von maximal 16.000 Euro. Kontakt:
AGIL GmbH Leipzig |
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Lehrgang zum Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) In den letzten Jahren konnten wir bereits viele Unternehmen beim erfolgreichen Aufbau und Betrieb von Qualitätssystemen z. B. nach DIN EN ISO 9001:2008, DIN EN ISO 13485:2010 und ISO/TS 16949:2009 unterstützen. Bisher wurden über 170 QM-Beauftragte und 15 Fachauditoren ausgebildet. Die Erfahrungen, die wir dabei gesammelt haben, möchten wir gerne an Sie weitergeben. Unser modularer Lehrgang richtet sich insbesondere an Mitarbeiter in kleineren und mittleren Unternehmen. Dort gibt es in der Praxis meist keine eigene QM-Abteilung - aber trotzdem muss ein umfassendes QM-System aufgebaut oder betrieben werden. Das erfordert solides Grundwissen für die Mitarbeiter, die mit dem Thema Qualitätsmanagement und mit der neuen Norm DIN EN ISO 9001:2008 befassen müssen.
Flyer zur Ausbildung QM-Beauftragter |
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Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen München. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem „Deutschen Marken- und Patent Register“ gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt. „Ich empfehle allen Schutzrechtsinhabern, genau zu prüfen, ob ein Schreiben wirklich vom Deutschen Patent- und Markenamt stammt“, sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, heute in München. „Sollten Zweifel daran bestehen, ist eine Anfrage direkt beim DPMA ratsam. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann klären, ob es sich tatsächlich um ein Schreiben aus unserem Hause handelt. Vor einer Überweisung sollte auf alle Fälle kontrolliert werden, ob die Kontonummer des DPMA angegeben ist.“ Die Angebote, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und Überweisungsträger der genannten Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Sie enthalten detaillierte Angaben, wie beispielsweise das Aktenzeichen, Angaben zum Anmelder und zum Schutzrecht sowie den Anmelde- und den Veröffentlichungstag. Einige Unternehmen geben sich amtlich anmutende Namen und verwenden Logos, die an Hoheitszeichen erinnern. Die Schreiben sind so gestaltet, dass die Empfänger den Eindruck gewinnen könnten, sie seien zur Zahlung des ausgewiesenen Betrags verpflichtet. Weitere Informationen, insbesondere eine ständig aktualisierte Liste derartiger Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen, finden Sie auf den Internetseiten des DPMA unter:
http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html
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