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Neue ZIM-Richtlinie veröffentlicht - Bessere und passgenauere Unterstützung für den innovativen Mittelstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) am 20. Januar 2020 veröffentlicht. Diese ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Innovative Mittelständler sollen zukünftig noch besser und passgenauer über das Programm unterstützt werden. Allein in diesem Jahr werden 555 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das neue ZIM optimiert das bewährte Programm an vielen Stellen. Bessere Unterstützungsmöglichkeiten erhalten junge Unternehmen und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren. Von erhöhten Fördersätzen profitieren künftig kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen. Auch die zuwendungsfähigen Kosten haben sich bei den Fördermodulen erhöht. Überdies wird der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis verstärkt. 

ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstands. 

Die ZIM-Projektträgerschaft wird derzeit neu ausgeschrieben und soll voraussichtlich noch im 1. Quartal 2020 abgeschlossen sein. Danach können Anträge unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen gestellt werden.

Die Neufassung der ZIM-Richtlinie finden Sie hier.

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