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DPMA erhält neuen gesetzlichen Auftrag

DPMA erhält neuen gesetzlichen Auftrag

13.09.2021

Das Deutsche Patent- und Markenamt erhält per  07.09.2021 neue gesetzlich verankerte Aufgaben. Ziel ist es, den Schutz und die Förderung von Innovationen zu intensivieren und effektiver auszugestalten. Es wird ein neuer § 26a in das Patentgesetz (PatG) eingefügt, der die Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) erweitert. Bislang fehlte es in Deutschland an einer zentralen Stelle mit der Zuständigkeit für Information und Öffentlichkeitsarbeit zu sämtlichen Fragen des geistigen Eigentums, z.B. für die Aufklärung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über die effektive Nutzung des Systems des geistigen Eigentums. Die Zusammenarbeit mit den Ämtern für geistiges Eigentum in anderen Ländern sowie den europäischen und internationalen Behörden soll effizient ausgebaut werden. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

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