Weg frei für ein Einheitliches Europäisches Patentgericht
01.10.2021
Deutschland ratifiziert das Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht. Damit ist ein neuer Meilenstein auf dem Weg zum EU-Einheitspatent gelegt, der eine einheitliche Gerichtsbarkeit vorsieht. Die Bundesregierung rechnet mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens selbst ab Mitte 2022.