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BMWi veröffentlicht vorläufige ZIM-Richtlinie für 2015 bis 2019

Der Entwurf der neuen ZIM-Richtlinie ist erschienen. Mit der neuen Richtlinie wird das erfolgreiche Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fortgeführt. Das bundesweite, technologie- und branchenoffene Förderprogramm für mittelständische Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hatte bis Ende 2014 rund 28.000 Vorhaben mit 3,8 Mrd. € bezuschusst. Die neue Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen bis zum 31.12.2019 Förderung für ihre Vorhaben beantragen können.

Es werden sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationsprojekte (ab zwei Unternehmen bzw. einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung) gefördert. Die Höhe der Zuschüsse beträgt (abhängig vom geförderten Projekt) 25% bis 55% der zuwendungsfähigen Kosten bei FuE-Projekten. Zudem werden Unternehmen Beratung und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Das Budget soll um 30 Mio. € auf 543 Mio. € aufgestockt werden.

Es ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten auf 380.000 EUR bei KMU
- Erhöhung der geförderten Personalkosten pro Mitarbeiter auf 100.000 EUR
- Antragstellung durch Unternehmen bis unter 500 Mitarbeiter
- Begrenzung auf maximal 2 Förderungen pro Unternehmen und Jahr
(Quelle: Entwurf der Richtlinie ZIM des BMWi)