Neuigkeiten aus unserem Haus

Steuerliche Forschungszulage lohnt sich mehr denn je

Am 28. März 2024 ist das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) in Kraft getreten. Es enthält wichtige Änderungen zur steuerlichen Forschungszulage, damit Unternehmen mehr in ihre Innovationskraft durch Forschung und Entwicklung investieren können. Unter anderem wurde die maximale Bemessungsgrundlage auf 10Mio. Euro pro Jahr erhöht und Personal-Eigenleistungen können jetzt mit 70 Euro statt bisher 40 Euro pro Stunde gefördert werden.

Somit sind bis zu 2,5Mio Euro Fördermittel pro Jahr möglich.

Kommen Sie auf uns zu und lassen sich beraten. Wir begleiten Sie gern bei der Antragstellung.