Neuigkeiten aus unserem Haus

Einreichung von ZIM-Anträgen wieder möglich ab 15. Mai 2015

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand – kurz ZIM – als bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und Forschungseinrichtungen wird in allen Projektformen Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte fortgeführt. Nach einer Mitteilung des BMWi können ab Freitag, den 15. Mai 2015 auf der Grundlage der neuen ZIM-Richtlinie wieder Anträge bei den dann zuständigen Projetträgern eingereicht werden. Aktuell läuft noch das Ausschreibungsverfahren zu den neu zu beauftragenden Projektträgern in den einzelnen Fördermodulen. Bis zum 15. Mai 2015 wird bekannt gegeben, an wen neue Anträge gerichtet werden können. Formell wird die neue Richtlinie bereits am 15. April 2015 mit Veröffentlichung des endgültigen Richtlinientexts in Kraft treten. (Quelle: www.zim-bmwi.de)